Nutzungsbedingungen von Dolmariq
7. September 2026
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Geltungsbereich und Zustimmung
Diese Bedingungen gelten für alle Besucher der Website Dolmariq. Mit dem Zugriff wird bestätigt, dass die Inhalte ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen und unter Beachtung dieser Regelungen verwendet werden.
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Zulässige Nutzung
Inhalte dürfen nur für rechtmäßige, persönliche oder geschäftliche Informationszwecke abgerufen werden. Unzulässig sind missbräuchliche Zugriffe, Sicherheitsumgehungen, automatisierte Abfragen ohne Erlaubnis sowie jede Nutzung, die Rechte Dritter verletzt. -
Geistiges Eigentum
Texte, Grafiken, Marken, Gestaltung und sonstige Inhalte gehören Dolmariq oder den jeweiligen Rechteinhabern. Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe oder kommerzielle Weiterverwendung erfordern die vorherige rechtliche Erlaubnis. -
Externe Verweise
Verweise auf externe Websites dienen ausschließlich der Orientierung. Dolmariq kontrolliert fremde Inhalte, Verfügbarkeit, Sicherheitsmaßnahmen oder Datenschutzpraktiken nicht. Für externe Angebote gelten ausschließlich die Bedingungen und Hinweise ihrer jeweiligen Betreiber. -
Verfügbarkeit der Website
Dolmariq bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, technische Störungen, Sicherheitsereignisse oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs können den Zugriff vorübergehend einschränken.
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Haftung und Informationen
Websiteinhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine persönliche Rechts-, Steuer- oder Finanzprüfung. Eine Haftung besteht nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende Ansprüche, insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten, bleiben unberührt. -
Regulatorische Hinweise
Informationen zu Handelsfinanzierungsfonds stellen kein verbindliches Angebot und keine individuelle Empfehlung dar. Gebühren, APR-Sätze, Laufzeiten, Rückzahlungsbedingungen und mögliche Verluste sind anhand der maßgeblichen Unterlagen eigenständig zu prüfen.
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Recht und Teilunwirksamkeit
Es gilt deutsches Recht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften keinen weitergehenden Schutz oder eine andere Zuständigkeit vorsehen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam.
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